Unsere "Allgemeinen GeschäftsBedingungen" (AGB):

I. Geltungsbereich

 

1.       Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers. Gegenbestätigungen der Auftraggeber unter Hinweis auf deren allgemeine Geschäftsbedingungen wird hiermit bereits widersprochen. Mit Auftragserteilung gelten unsere Bedingungen in vollem Umfang als angenommen.

2.       Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abweichungen von den nachfolgenden Regelungen sowie vom Besteller vorgeschriebene Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

II. Preisangebote

 

1.       Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind freibleibend und gelten nur unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Angaben unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.

2.       Für Aufträge, die telefonisch mit dem Vorbehalt schriftlicher Bestätigung erteilt werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens des Auftragnehmers maßgeblich, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Für Fehler bei der telefonischen Bestellung oder bei der vom Auftraggeber veranlassten Datenübertragung wird keine Haftung übernommen.

3.       Der Mindestbestellwert für Artikel aus unserem Fertigungsprogramm beträgt netto 50,- EUR. Bei Bestellungen unter einem Auftragswert von 50,- EUR erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 15,- EUR.

4.       Die Anfertigung von Skizzen, Entwürfen, Probedrucken, Mustern und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnitts IX gelten entsprechend.

5.       Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Sofern sich durch Steigerung der Rohstoff- und Produktionskosten zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin die Preise erhöhen, ist der Auftragnehmer zu einer angemessenen Anpassung berechtigt. Dies gilt auch für Terminaufträge und längerfristige Lieferkontrakte. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so wird in diesem Fall eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

 

III. Beauftragung von Sonderbauten

 

1.       Bitte beachten Sie, dass Sonderanfertigungen generell vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen sind!

 

IV. Lieferung/Versand/Versicherung

 

1.       Die Lieferung ab Werk erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Rechnung.

2.       Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine bestätigt werden. Ansonsten handelt es sich um unverbindlich Zirkatermine, um deren Einhaltung der Auftragnehmer bemüht ist.

3.       In Fällen höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, extremen Witterungsverhältnissen und ähnlichen, die Lieferung behindernden, unverschuldeten Ereignissen, verlängert sich die Lieferfrist bis zum Wegfall der Behinderungen und deren Nachwirkungen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich von den Behinderungen zu unterrichten. Sofern durch diese Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar wird, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.

4.       Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber nicht unzumutbar ist.

 

V. Beanstandungen

 

1.       Der Auftraggeber hat Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Mängel, welche trotz der Überprüfung der Ware nicht innerhalb der Frist entdeckt wurden, sind unmittelbar nach der Feststellung anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware in beiden Fällen als genehmigt. Falls der Vertragspartner Verbraucher ist, wird er auf diese Bedeutung seines Verhaltens gesondert hingewiesen.

2.       Bei berechtigter Mängelrüge behält sich der Auftragnehmer die Entscheidung darüber vor, ob er Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache leisten, bzw. ob er dem Auftraggeber die Minderung des Kaufpreises anbieten will. Der Auftraggeber hat für die Speicherung der Daten zu sorgen, er trägt das Risiko, dass bei den Nachbesserungsarbeiten auf der zu bearbeitenden Ware Daten verloren gehen.

3.       Bei Waren die durch den Auftraggeber zur Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt wurden, haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachten Beeinträchtigungen des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

4.       Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

5.       Der Auftragnehmer lehnt eine Haftung für Fehler aufgrund fehlender, unvollständiger oder unrichtiger Angaben und/oder Daten des Auftraggebers ab.

6.       Der Auftragnehmer setzt technisches Grundverständnis des Auftraggebers voraus. Der Auftragnehmer bietet technische Informationen zum Datenhandling (siehe technisches Datenblatt auf www.display-schmiede.de unter „Grafik Service“) und lehnt eine Haftung für Fehler und Verzögerungen aufgrund hard- und insbesondere softwaretechnisch spezifischer Fehler ab.

7.       Vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferte oder übertragene Daten (z.B. per DSL) unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Werden offenkundige Mängel durch den Auftragnehmer festgestellt, so verpflichtet sich dieser, den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber hat das Recht, Datenfehler innerhalb einer Frist von 24 Stunden ab schriftlicher Bekanntgabe selbst zu beseitigen, andernfalls trägt er die Kosten für den zusätzlichen von ihm veranlassten bzw. technisch zur vertragsgemäßen Herstellung notwendigen Aufwand.

8.       Die Nachbearbeitung von fehlerhaft gelieferten Daten durch den Auftragnehmer erfolgt nur auf ausdrücklichen (schriftlichen) Wunsch des Auftraggebers und wird gesondert berechnet.

9.       Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Erstmuster und Auflagenherstellung.

10.   Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Druckauflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

11.   Weder unsere Informationsschriften und die Gebrauchsanweisungen, noch die von uns gewährten Kundendienstberatungen stellen Beschaffenheitsbeschreibungen der Waren oder Garantien dar. Es können daraus keine Gewährleistungsansprüche hergeleitet werden. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Vorgaben der Hersteller. Der Besteller ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, unsere Produkte daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck tauglich sind. Der Auftragnehmer kann die Eignung für bestimmte Verwendungszwecke nicht garantieren, weil er keinen Einfluss auf die Weiterverarbeitung und Verwendung der von ihm gelieferten Ware hat. Ebenfalls hat er keinen Einfluss auf die Behandlung der mit diesen Waren hergestellten Fertigerzeugnisse.

 

VI. Montage

 

Vom Auftragnehmer vorgenommene Werbemontagen an Gebäuden, Baugerüsten etc. werden mit statischen Grundlagen und äußerster Genauigkeit vorbereitet und realisiert. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Werbeanlagen oder Gebäudeteilen ab Windstärke 8. Bei Werbekonstruktionen die der Auftraggeber ausdrücklich vorgegeben hat, d.h. es werden vom Auftragnehmer nicht praktizierte Konstruktionen, Montagetechniken- und Materialien verwendet, wird jegliche Haftung oder Beanstandung, ausgeschlossen, es sei denn es entsteht ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.

 

VII. Datensicherung

 

1.       Der Auftragnehmer ist berechtigt, von gelieferten Daten eine Kopie anzufertigen. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.

2.       Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Daten aus der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser, über den Besteller gleich ob von diesem oder einem Dritten stammend, von uns bearbeitet im Sinne des § 33 BDSG gespeichert werden.

 

VIII. Zahlung

 

1.       Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Anderweitige Zahlungsziele (auch Skonto) werden gesondert verhandelt und bedingen der schriftlichen Zustimmung.

2.       Voraussetzung für die Gewährung von Skonto ist zudem, dass alle früheren Rechnungen beglichen sind.

3.       Bei Bereitstellung besonders großer Materialmengen oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

4.       Neukunden zahlen generell Erstaufträge per Vorkasse oder einer 50%igen Anzahlung.

 

IX. Zahlungsverzug

 

Bei Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers hat der Auftragnehmer das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Bei Ausbleiben der Zahlungen kann er die Weiterarbeit einstellen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten.

 

X. Eigentum, Urheberrecht

 

1.       Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Werkzeuge, Filme, Klischees, Lithographien, elektronische Daten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.

2.       Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages die Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

 

XI. Eigentumsrecht

 

Eigentumsrecht an der von uns gelieferten Ware bleibt uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung vorbehalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ausreichend zu versichern. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich zu melden. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Die hierdurch entstehenden Kaufgeldforderungen gegen andere Abnehmer gelten bereits bei ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten sicherheitshalber als an uns abgetreten. Der Auftraggeber ist zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, alle zum Einzug der abgetretenen Forderungen notwendigen Angaben zu machen, sowie die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und die Abtretung gegenüber den Schuldnern offen zu legen. Soweit die Vorbehaltsware mit anderen Sachen untrennbar vermischt, verarbeitet oder verbunden wird, erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Wertes den die Vorbehaltsware zu der übrigen Sache hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Sicherheiten freizugeben, wenn deren Wert den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

XII. Haftung

 

Der Auftragnehmer kann auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten nur in den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen in Anspruch genommen werden, im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche, welche auf der Unmöglichkeit der Leistung beruhen, beschränken sich auf die Höhe des Auftragwertes, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit schadensursächlich waren.

 

XII. Erfüllungsort / Gerichtsstand

 

Erfüllungs- und Leistungsort ist Hurlach. Gerichtsstand ist für beide Teile stets Landsberg am Lech, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber Vollkaufmann ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.

 

 

 

Display-Schmiede e.K., Ringstraße 9, 86857 Hurlach                                                      Stand Mai 2020


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